Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der stärkste Hebel für betriebliche Investorinnen und Investoren
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) (§ 7g EStG) ziehen sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich vor und das schon im Jahr der Planung, bevor die Anlage steht.

Mit dem IAB senken Sie Ihre Steuerlast sofort und gibt Ihnen Liquidität für die Finanzierung. PV-Anlagen und Batteriespeicher sind ausdrücklich begünstigt. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 400.000 € (max. IAB 200.000 €), der Gewinn im Bildungsjahr bei höchstens 200.000 €, die Investitionsfrist bei drei Jahren.
Die Abstimmung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ist Pflicht, aber wir liefern Ihnen die Investitionskostenaufstellung.
Die Eckwerte
Gesetzliche Grundlage
Vom Steuervorteil zur laufenden Anlage
Der IAB wirkt in drei Etappen. Dazwischen liegt der Bau, den wir übernehmen.
Bildung im Planungsjahr
Sie melden die geplante Investition an und ziehen bis zu 50 % der Kosten vom Gewinn ab. Die Steuerersparnis wirkt sofort, wobei die Anlage noch gar nicht stehen muss.
Investition binnen drei Jahren
Innerhalb der Frist muss die Anlage angeschafft sein. Wir liefern den verbindlichen Zeitplan, damit die Frist eingehalten wird.
Auflösung im Anschaffungsjahr
Der gebildete Betrag wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet und gleichzeitig von den Anschaffungskosten abgezogen. Unter dem Strich bleibt der Zinsvorteil aus der Vorverlagerung.
Im Betrieb
Die Anlage läuft, erzeugt Strom und erwirtschaftet Erträge. Bei Beteiligungen übernehmen wir Wartung, Instandhaltung und Berichterstattung.
Rechenbeispiel
Bei einer Beispielinvestition von 400.000 € sind je nach Rechtsform rund 90.000 bis 110.000 € Steuerersparnis möglich.
Dies sind Orientierungswerte, die je nach Investitionsmodell variieren. Was in Ihrem Fall herauskommt, hängt von Rechtsform, Gewinn und Steuersatz ab. Die verbindliche Prüfung übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater auf Grundlage unserer Unterlagen.
Häufig gefragt
Investitionsabzugsbetrag
Was ist der IAB genau?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt betrieblichen Investoren, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich vorzuziehen, und das schon vor dem Bau. PV-Anlagen und Speicher sind ausdrücklich begünstigt.
Wer kann den IAB nutzen?
Betriebliche Investorinnen und Investoren, die die Voraussetzungen nach § 7g EStG erfüllen. Der Gewinn im Bildungsjahr darf höchstens 200.000 Euro betragen. Ob Sie im Einzelfall darunterfallen, klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Kann ich den IAB mit einer Direktinvestition kombinieren?
Ja, wenn Sie betrieblich investieren und die Voraussetzungen erfüllen. Bei einer Beispielinvestition von 400.000 € sind je nach Rechtsform rund 90.000 bis 110.000 € Steuerersparnis möglich. Dies sind Orientierungswerte, die verbindliche Prüfung übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Was bringt mir der IAB beim Eigenverbrauch?
Dasselbe wie bei einer Investition zur Vermietung: Sie ziehen bis zu 50 % der geplanten Kosten steuerlich vor. Der Unterschied liegt danach, denn beim Eigenverbrauch kommt zur Steuerwirkung die eingesparte Stromrechnung dazu. Wir bauen beides in die Wirtschaftlichkeitsrechnung ein.
Sind Batteriespeicher auch begünstigt?
Ja, ausdrücklich. Das macht Speicher für betriebliche Investoren doppelt interessant: sie verbessern die Wirtschaftlichkeit der Anlage und sind zugleich IAB-fähig.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Wird innerhalb von drei Jahren nicht investiert, wird der IAB rückwirkend aufgelöst und die Steuerersparnis nachverzinst. Genau deshalb geben wir Ihnen einen verbindlichen Zeitplan mit exakten Fristen.
Ihr Ansprechpartner
„Rechnen wir gemeinsam durch, wie Sie vom IAB profitieren können.“
Gespräch vereinbaren